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UNSERE AGB`S
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeines
(1) Vertragspartner im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist diejenige Partei, die mit uns in geschäftliche Beziehungen tritt.
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Horn Audiophiles (im Folgenden Anbieter genannt) gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. Diese werden nur dann wirksam, wenn sie von dem Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

§ 2. Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen nur durch unsere schriftliche oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung, die auch maschinell und ohne Unterschrift und Namenswiedergabe rechtsgültig ist, oder durch unsere Lieferung zustande.

§ 3. Preise und Zahlung
(1) Gelten die zum Zeitpunkt des Zugangs der Auftragsbestätigung gültigen Preise längerfristigen Lieferkontakten oder Terminaufträgen, behalten wir uns spätere Preisanpassungen vor, die jedoch vorab schriftlich mitgeteilt werden. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart worden ist, ab Werk/Lager zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Verpackung, Versand und Versicherung.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung zu zahlen. Verzug tritt dann ein, wenn die Rechnung nicht innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. dem Datum einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung bezahlt wird. Sollte eine Rechnung ausnahmsweise nicht zugegangen sein, so obliegt der Nachweis für den Kunden, der dies spätestens 10 Tage nach Zugang der ersten Mahnung zu rügen hat. Verzug tritt dann erst ein mit dem Eingang der Rüge beim Anbieter. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 4 Wochen oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 4. Lieferung
(1) Für rechtzeitige Lieferung wird der Verkäufer Sorge tragen. Ereignisse höherer Gewalt, wie zum Beispiel ein rechtmäßiger Arbeitskampf in unserem oder fremden Betrieben, von denen wir durch Materialbezug abhängig sind, ferner Krieg usw. berechtigen uns, die Erfüllung des Vertrages hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(2) Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Bestellungen auf Abruf, muss der Abruf mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Auslieferungsdatum erfolgen. Bei Abruflieferverträgen gilt jede Teillieferung als ein gesondertes Geschäft. Unmöglichkeit einer Lieferung aus Abruf oder Verzug mit einer Lieferung aus Abruf berechtigt den Kunden ausdrücklich nicht zum Rücktritt vom ganzen Vertrag oder zu Schadensersatzansprüchen.
(3) Beschädigt angenommene Sendungen sind in erster Linie bei dem verantwortlichen Frachtenführer (Post, Spediteur…) zu reklamieren. Erst wenn dieser ein Verschulden unsererseits festgestellt hat, ist eine Reklamation bei uns zulässig.

§ 5. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen
Ausfall.
(3) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt
als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

§ 6. Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 7 dieser AGB.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr.
(3) Für die vom Kunden vorgegebenen Verschaltungen übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung.
(4) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht übernommen.

§ 7. Mängel und Rückgabe
(1) Mängel der gelieferten Ware sowie Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdecken, jedoch spätestens nach einem Jahr schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten oder die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder verarbeitet, so erlöschen alle Mängelansprüche. Das Rügerecht erlischt in jedem Fall sechs Monate nach Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern bzw. nach unserer Wahl die Ware zurücknehmen, umtauschen, reparieren oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren.
Unmittelbarer oder mittelbarer Schaden wird nicht ersetzt. Ansprüche wie Wandlung und Minderung, Erstattung von Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen. Bei berechtigten Reklamationen haften wir für Mängel nur soweit und in dem Umfang wie wir Gewährleistungsansprüche gegen den in Betracht kommenden Lieferant bzw. Hersteller haben. Weitergehende Ersatzansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
(2) Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Rücksendungen, egal aus welchem Grunde, müssen grundsätzlich vorher telefonisch angekündigt werden. Bei allen Rücksendungen ist unsere Rechnung beizufügen. Ergibt sich bei einer zum Zweck der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so sind wir als Verkäufer berechtigt, nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Waren, Bearbeitungskosten und Wiedereinlagerungskosten zu berechnen.
(3) Ware, die auftragsbezogen (Sonderanfertigungen und Sonderlängen) angefertigt wurde, ist vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
(4) Ware, auf denen Valuta gewährt wird, ist vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

§ 8. Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

§ 9. Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ausgeschlossen, sofern der Anbieter nicht schriftlich zustimmt. Zur Zustimmung ist der Anbieter nur verpflichtet, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

§ 10. Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§ 11. Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 12. Datenschutz
Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Für die vollständige Abwicklung Ihrer Bestellung arbeiten wir mit Dienstleistern zusammen, denen wir bestimmte Daten (Name, Vorname, Straße) zur Auftragserfüllung übermitteln. Dies sind Dienstleister für die Zustellung der Bestellungen und für die Abwicklung von Zahlungen (Kreditkarte, Rechnungskauf und Lastschrift). Unsere Dienstleister sind verpflichtet, die Daten nur zu oben genanntem Zweck zu verwenden und in keinem Fall an Dritte weiterzugeben.

§ 13. Rechtswahl & Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

§ 14. Sonstiges
(1)Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2)Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

§ 15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.

Änderungen vorbehalten - Stand: April 2012



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